Heute Jahresnachprüfung: Einmal im Jahr muß jeder Ballon zum TÜV

Jeder Gas- oder Heißluftballon muß einmal jährlich zur sogenannten "Jahresnachprüfung"! Hierbei werden alle Bestandteile des Systems wie Ballonhülle, Ballonkorb, Gasbrenner, Propangasflaschen und Bordinstumente auf Verschleiß und Vollständigkeit geprüft. Das dürfen nur spezielle Prüfer in entsprechenden Luftfahrttechnischen Betrieben!

Heute hat unser SMOKY 2 seine Überprüfung ohne Beanstandungen bestanden. Auch im kommenden Jahr können wir also wieder mit einem topfiten Ballon in die Luft gehen!

Hier wird gerade die Ballonhülle in einer großen Halle ausgebreitet und kontrolliert!


 

 

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